Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
Für alle unsere Angebote und Lieferungen gelten ausschließlich die folgenden
Bedingungen, die der Kunde spätestens mit der Entgegennahme der Produkte
anerkennt. Abweichende oder zusätzliche Vereinbarungen, insbesondere
Einkaufsbedingungen des Käufers, binden uns nur, wenn wir sie schriftlich
bestätigt haben. Alle besonderen Vereinbarungen, insbesondere mündliche oder
fernmündliche Abmachungen sowie Nebenabreden werden ebenfalls nur nach
schriftlicher Bestätigung durch uns rechtsverbindlich. Daxten GmbH nimmt Daten
ihrer Käufer in Dateien auf und verarbeitet sie, worauf gemäß
Bundesdatenschutzgesetz hingewiesen wird. Wir weisen darauf hin, daß wir
gelegentlich Namen und Adressen unserer Kunden oder Interessenten befreundeter
Unternehmen zu Werbezwecken zugänglich machen. Daxten GmbH wird von einer
solchen Übermittlung selbstverständlich absehen, wenn ein Kunde oder
Interessent uns gegenüber der Übermittlung widerspricht.
2. Preisgestaltung
Alle Preise gelten ab Lager und sind ?-Preise ohne Versandkosten und MwSt. Versandkosten werden zusammen mit der Ware in Rechnung gestellt. Das Angebot ist freibleibend, technische Änderungen, Druckerfehler und Irrtümer vorbehalten! Es gelten die Preise der neusten Preisliste.
3. Durchführung und Lieferung
Daxten GmbH wird sich bemühen, eingehende Aufträge unverzüglich auszuliefern. Soweit wir aus Gründen, die Daxten GmbH nicht zu vertreten hat, zur Auslieferung nicht in der Lage sind, ist der Käufer verpflichtet, Daxten GmbH eine angemessene Nachfrist zu setzen. Erfolgt innerhalb dieser Nachfrist keine Lieferung, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten. Das Recht der Teillieferungen und deren Fakturierung bleibt Daxten GmbH ausdrücklich vorbehalten. Mit der Übergabe der Produkte an den Frachtführer geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Produkte sowie die Gefahr einer Lieferverzögerung auf den Käufer über. Verzögert sich die Absendung der Produkte durch ein Verhalten des Käufers, gehen die vorgenannten Gefahren mit der Versandbereitschaft auf den Käufer über.
4. Zahlungsbedingungen
Die Lieferung erfolgt grundsätzlich gegen Nachnahme oder Einzugsgenehmigung bei Neu- und Privatkunden. Bei Vereinbarung über Zahlung gegen Rechnung gilt grundsätzlich ein Zahlungsziel von 14 Tagen. Der Abzug von Skonto ist ausgeschlossen. Schecks werden nur zahlungshalber, Wechsel werden nicht angenommen. Die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten mit Ansprüchen aus einem anderen Vertragsverhältnis ist unzulässig. Eine Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Käufers ist nur dann zulässig, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Im Falle des Zahlungsverzuges des Käufers ist Daxten GmbH berechtigt, neben Mahngebühren Verzugszinsen
gem. BGB prozentual über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen.
Daxten gmbH ist berechtigt, die Bonität der Käufer mit den allgemein üblichen
Mitteln zu überprüfen. Ergeben sich Zweifel an der Bonität des Kunden oder
lassen Umstände und Auskünfte eine schlechte wirtschaftliche Situation des
Kunden erkennen, ist Daxten GmbH berechtigt, gewährte Zahlungsziele zu
widerrufen und weitere Lieferungen nur noch gegen Vorkasse oder Nachnahme
vorzunehmen. Die Belieferung der Neukunden erfolgt grundsätzlich gegen
Barzahlung, Nachnahme oder Einzugsermächtigung.
5. Eigentumsvorbehalt
Alle gelieferten Waren bleiben Eigentum (Vorbehaltsware) von Daxten GmbH bis zur Erfüllung sämtlicher, auch streitiger Ansprüche aus der Geschäftsverbindung, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, einschließlich Verzugszinsen und Rechtsverfolgungskosten. Der Käufer ist zur Weitergabe der Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr unter Eigentumsvorbehalt (zumindest in verlängerter Form) berechtigt, nicht aber zur Pfändung oder Sicherungsübereignung in irgendeiner Form. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware hat der Käufer auf das Eigentum von Daxten GmbH hinzuweisen und Daxten GmbH unverzüglich zu unterrichten. Der Käufer tritt seine Forderungen aus der Weitergabe der Vorbehaltsware im jeweiligen Rechnungswert der Vorbehaltsware bereits zum Zeitpunkt der Bestellung im voraus an Daxten GmbH ab. Bei Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen Waren durch den Käufer, steht Daxten GmbH das Miteigentum an der neuen Sache oder Sachgesamtheit zu im Umfang des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Rechnungswert anderer verwendeter Ware.
6. Umtausch und Rückgabe
Für Hardware-Produkte gelten die gesetzlichen Rückgabefristen. Für alle anderen Produkte genießt der Käufer Rückgaberecht innerhalb der ersten 30 (dreißig) Tage mit folgenden Ausnahmen:
-
a. Beim Käufer durch den Beauftragten des Verkäufers vorgeführte und dem Käufer überlassene Produkte.
b. Speziell für den Käufer angefertigte oder beschaffte Artikel, insbesondere solche Produkte, die nicht im Vertriebsprogramm offeriert wurden.
c. Speziell für den Käufer zusammengestellte Produktkombinationen oder Produktkonfigurationen.
7. Firmware
Bei Auftreten von Mängeln ist die Be- und Verarbeitung sofort einzustellen. Der Käufer trägt die alleinige Verantwortung für die Auswahl der Firmware im Hinblick auf die Hardwarekompatibilität und auf die von ihm gewünschte Spezifikation. Daxten GmbH haftet nicht für Schäden, Mangelfolgeschäden und Vermögensverluste, die aus der Benutzung eines Programmes entstanden sind. Ausgenommen, der Schaden ist auf eine grob fahrlässige Vertragsverletzung von Seiten Daxten GmbH zurückzuführen.
8. Garantie
Soweit nicht für Einzelprodukte besondere Garantien übernommen werden, räumt Daxten GmbH dem Käufer eine 24-monatige Garantie ein. Innerhalb dieses Zeitraumes ab Lieferung wird Daxten GmbH nach ihrer Wahl kostenfrei Produktmängel beseitigen oder Ersatz liefern. Dieses Wahlrecht der Daxten GmbH gilt auch für die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche. Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Garantie ist, daß der Käufer die defekten Produkte an Daxten GmbH zurücksendet. Verschleißmaterial ist von der Garantie ausgenommen. Ferner sind von der Garantie, ebenso wie von der gesetzlichen Gewährleistung ausgenommene Veränderungen oder Leistungen Dritter, die an oder mit Produkten von Daxten GmbH vorgenommen werden. Bei Firmware entfällt die Garantie, wenn das Produkt durch den Kunden oder durch Dritte unsachgemäß installiert bzw. benutzt oder verändert worden ist. Für die Datensicherung ist der Käufer alleine verantwortlich. Dem Käufer bleibt das Recht vorbehalten, bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung Herabsetzung der Vergütung oder nach seiner Wahl Rückgängigmachung des Vertrags zu verlangen. Gewährleistungsansprüche entstehen generell erst nach ordnungsgemäßer und vollständiger Rechnungszahlung. Keinerlei Gewährleistung wird dafür übernommen, daß Verfügungen über die Produkte nicht durch staatliche Vorschriften (z. B. Embargobestimmungen oder Ausfuhrgenehmigungspflicht) in irgendeiner Weise behindert sind oder werden.
9. Änderungen oder Haftung für Schäden
Technische und preisliche Änderungen bleiben Daxten GmbH vorbehalten. Für leicht fahrlässig verursachte Schäden haftet Daxten GmbH und deren Mitarbeiter nicht. Dies gilt ohne Einschränkung auch für implizite Garantien auf Marktgängigkeit und die Eignung für einen bestimmten Zweck. Wir übernehmen keine Haftung für Fehler in Handbüchern sowie für Zufalls- oder Folgeschäden in Verbindung mit der Lieferung, Leistung oder Verwendung des Materials.
10. Exportkontrollen und -genehmigungen
Auch ohne Hinweise seitens Daxten GmbH sind im Zweifel sämtliche Produkte ausfuhrgenehmigungspflichtig. Der Käufer anerkennt deutsche und ausländische Exportkontrollbestimmungen und -beschränkungen und verpflichtet sich, solche Produkte oder Informationen weder direkt noch indirekt an Personen, Firmen oder Länder zu verkaufen, exportieren, reexportieren, liefern oder anderweitig weiterzugeben, sofern dies gegen deutsche oder ausländische Gesetze oder Verordnungen verstößt, sowie vor dem Export von Produkten oder technischen Informationen, die er von Daxten GmbH erhalten hat, sämtliche erforderlichen Exportlizenzen oder andere Dokumente einzuholen. Der Käufer verpflichtet sich weiter, alle Empfänger solcher von Daxten GmbH bezogener Produkte und technischer Informationen in gleicher Weise zu verpflichten und über die Notwendigkeit, diese Gesetze und Verordnungen zu befolgen, zu informieren. Der Käufer wird auf eigene Rechnung sämtliche Lizenzen und Ex- und Importpapiere beschaffen, die zum Kauf und Wiederverkauf der bei Daxten GmbH bestellten Produkte erforderlich sind. Werden Lieferungen ins Ausland auf Wunsch des Käufers unverzollt ausgeführt, haftet er gegenüber Daxten GmbH für etwaige Nachforderungen der Zollverwaltung.
11. Transportschäden
Sollten äußerlich sichtbare Transportschäden an der von Daxten GmbH gelieferten Ware erkennbar sein, so hat der Käufer dies vom Frachtführer auf den Frachtpapieren bestätigen zu lassen. Sonstige Transportschäden oder Unvollständigkeit der Lieferung sind unverzüglich, jedenfalls nicht später als drei Tage nach Empfang der Ware an Daxten GmbH zu melden, da andernfalls jede Versicherungsleistung oder Anspruch auf Ersatzlieferung entfällt.
12.
Erklärung zur Jahr 2000-Fähigkeit von Produkten
Über die zwingenden gesetzlichen Vorschriften hinaus übernimmt Daxten GmbH hinsichtlich der Jahr-2000-Fähigkeit der von ihr verkauften Produkte oder Dienstleistungen weder eine Garantie noch gibt sie diesbezügliche Zusicherungen ab und schließt insoweit jede weitergehende Haftung ausdrücklich aus. Im übrigen gelten die Zusicherungen und Garantien zur Jahr-2000-Fähigkeit, die der jeweilige Hersteller oder Lieferant dem Endkunden gegenüber für sein Produkt gewährt.
13. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für alle Lieferungen ist 10587 Berlin.
Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeiten zwischen Vollkaufleuten ist Berlin.
Berlin, Januar 2003
Daxten GmbH
Salzufer 16, Geb. B
D-10587 Berlin
Tel: +49 (0)30 85 95 37-0
Fax: +49 (0)30 85 95 37-99
info.de@daxten.com
